INFORMATION FÜR ÄRZTE VERSCHREIBUNG DER BUDGETFREIEN LEISTUNG NACH § 44 ABS. 1 NR. 3 SGB IX
Rehasport darf von jedem niedergelassenem Arzt budgetneutral verordnet (Formular KV 56) werden. Die Kosten für den Rehabilitationssport übernimmt die Krankenkasse für den Patienten. Die Dauer der Leistung umfasst in der Regel 50 Übungseinheiten.
Es gibt ein kostenfreies Basisprogramm, in dem der Patient einen Rehakurs absolviert. Darüber hinaus wird das zuzahlungspflichtige Plus-Programm auf freiwilliger Basis angeboten, welches exakt auf das Beschwerdebild des Patienten angepasst ist. Die Kosten richten sich nach der angebotenen Leistung der Trainingsstätte.
ABLAUF IN DER ARZTPRAXIS
Sie erstellen die Diagnose.
Bei Erkrankungen und Beschwerden wie z.B.:
Der Wirbelsäule
Gelenkbeschwerden
Osteoporose
Gelenkersatz etc.
ist Rehasport indiziert. Auch im Anschluss an eine stationäre oder ambulante Rehamaßnahme ist eine anschliessende Bewegungstherapie wie Rehasport empfehlenswert.
Sie, der Arzt, füllen den Rehasportantrag mit Ihrem Patienten zusammen aus.