Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt
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Nutzung von Rehabilitationssport
Reha-Sport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen (für chronisch Kranke wie auch für Menschen, die auf dem Weg sind, chronisch krank zu werden).
Ob nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen/physiotherapeutischen Behandlungen fördert der Reha-Sport durch das weiterführende Training den Erfolg der Behandlung.
Reha-Sport wird auf Ihre individuellen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt. Die Qualität wird durch den Behinderten–Sportverband, die betreuenden Ärzte und die qualifizierten Übungsleiter sichergestellt. Art und Intensität des Rehabilitationssports wird anhand der Verordnung in enger Abstimmung zwischen den Ärzten und den zertifizierten Übungsleitern bestimmt.
Reha-Sport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i. d. R. 50 Übungseinheiten!
Bewilligung durch die Kostenträger
Die Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger i.d.R. von Ihrer ges. Krankenkasse genehmigtwerden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.
Von den Kostenträgern übernommene Leistungen
Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung zur Rehabilitation gefördert.
Die Leistungen des YOURS! Präventions-und Rehabilitationssportverein e.V. sind von allen Kostenträgern (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungsträger, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte) anerkannt und die Kostenübernahme nach Bewilligung gesichert. Die Kostenträger übernehmen die Leistungen (Grundversorgung/ Basiskurs) nach den Rahmenvereinbarungen über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Januar 2011.
Mitgliedschaft im Verein
Die Grundversorgung/ Basiskurs ist beitragsfrei und bedarf keiner Vereinsmitgliedschaft.Der Verein übernimmt für Sie kostenfrei die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Zur Nutzung des zuzahlungspflichtigen Plus Programms bitte -> hier weiterlesen.
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an allen angebotenen Gruppen an der ausgewählten Trainingsstätte des Vereins im Rahmen der 50 Übungseinheiten. Grundsätzlich steht der Verein allen offen. Jeder, der Gesundheitssport betreiben möchte, kann auch ohne Verordnung Mitglied im Verein werden. So begleiten viele Lebenspartner, Eltern und Freunde die geförderten Mitglieder. Die hiefür zusätzlich anfallenden Kursgebühren erfragen Sie bitte vor Ort bei den jeweiligen Leistungserbringern.
Start des Rehasportprogramms
Vor dem Training erfolgt eine Anamnese und ein individueller Check, bei dem alle wichtigen Informationen und Daten für Ihr Training aufgenommen werden. Daraus resultiert dann Ihr individueller Trainingsplan, den Sie dann bei Ihren Kurs- u. Gruppenterminen in Begleitung mit Ihrem Trainer umsetzen werden. Der Einstieg in die einzelnen Kurse ist jederzeit möglich. Gerade nach einer Rehamaßnahme oder krankengymnastischen Behandlung stabilisiert der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg.
Ziel des Rehasportangebotes ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll auch die Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt und zu einem lebensbegleitenden Sporttreiben motiviert werden.